Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.04.2025
(1)Absatz einsAuf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die §§ 4 und 12 in der bis zum Ablauf des 30. April 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die Paragraphen 4 und 12 in der bis zum Ablauf des 30. April 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
(2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Mai 1996 treten außer Kraft:
1.Ziffer einsdie Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 716/1993,die Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 716 aus 1993,,
2.Ziffer 2die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, BGBl. Nr. 72.die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 72.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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