Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. Oktober 2003, Zl. 2001/01/0311, verwiesen. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen (Ersatz-)Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 27. April 2004 wurde über die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sowie wegen behaupteter Verletzung von Richtlinien wie folgt entschieden: - Gemäß § 67a Abs. 1 Z 2 iVm § 67c A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §79a Abs7;SPG 1991 §89 Abs5;SPG RichtlinienV 1993;VwGG §52 Abs1;VwGG §53 Abs1;
Rechtssatz: Nach hg. Rechtsprechung kommt es ausgehend von § 79a Abs. 7 AVG iVm § 52 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 VwGG bezüglich des Ersatzanspruches des Beschwerdeführers darauf an, wie viele Verwaltungsakte er vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat ... mehr lesen...
In dem beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg (der belangten Behörde) am 2. März 2001 eingelangten Schriftsatz - überschrieben mit "1. Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Zif 3 B-VG iVm § 88 Abs 2 SPG 2. Aufsichtsbeschwerde wegen Verstoß gegen Richtlinien gemäß § 31 SPG (§ 89 SPG) 3. ..." - brachten die Beschwerdeführer, soweit hier wesentlich, vor, ein nicht im Dienst befindlicher Beamter des Gendarmeriepostens L habe auf Anfrage eines Ing. E. am 13. Februar 2001 eine "Zulassungsanf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §13a;AVG §67c Abs2;AVG §73 Abs2;SPG 1991 §89 Abs4;SPG 1991 §89 Abs5;
Rechtssatz: § 89 Abs. 4 SPG 1991 setzt (auch) in der vorliegenden Konstellation (keine Reaktion der Dienstaufsichtsbehörde) ein schriftliches Entscheidungsbegehren voraus, was sich einerseits angesichts der Formalerfordernisse des § 67c Abs. 2 AVG iVm § 89 Abs. 5 SPG ... mehr lesen...
In einer mit 15.7.1993 datierten, an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde behauptete der Beschwerdeführer, durch folgende, näher bezeichnete "Amtshandlungen" von Beamten der Bundespolizeidirektion Linz in seinen Rechten verletzt zu sein: "A. Unbegründete Festnahme ... B. Untersuchung und Begutachtung durch einen unbefugten und unbeeideten Amtsarzt. C. Ungesetzliche Vornahme einer gesetzwidrigen klinischen Untersuchung ohne vorherige Alkotestprobe. D. Völlig willkürlich und unzu... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs1;SPG 1991 §89 Abs2;SPG 1991 §89 Abs4;SPG 1991 §89 Abs5;
Rechtssatz: Auch eine nicht rechtzeitig beim UVS erhobene Beschwerde, die eine Richtlinien-Beschwerde enthält, ist vom UVS an die Dienstaufsichtsbehörde weiterzuleiten. Nach Ablauf der sechswöchigen, unter sinngemäßer Anwendung des § 67 c Abs 1 AVG zu berechnenden Frist, besteht aber kein Rechtsanspruch auf... mehr lesen...