Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsbürger, brachte am 14. April 1998 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien - der belangten Behörde - eine Beschwerde "gemäß Art. 129a Abs. 1 B-VG und §§ 88 Abs. 1 und 2 (SPG), wegen rechtwidriger Ausübung von unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, verbunden mit einer Aufsichtsbeschwerde gemäß § 89 SPG wegen Verletzung von Richtlinien über das Einschreiten" ein. Nach dem in dieser Beschwerde dargestellten Sach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs3;SPG 1991 §89 Abs4;VwGG §34 Abs1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/01/0173
Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat hat über die Richtlinienbeschwerde nicht abgesprochen; er vertrat die Meinung, es sei eine Klagloserklärung erfolgt. Soweit erkennbar, hat der ... mehr lesen...