In dem am 15. Mai 2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (der belangten Behörde) eingelangten, als "Maßnahmenbeschwerde Richtlinienbeschwerde" bezeichneten Schriftsatz vom 14. Mai 2001 brachte der Beschwerdeführer vor, ein Klublokal zu betreiben, das ausschließlich Vereinsmitgliedern offen stehe. Am 3. April 2001 seien drei Herren erschienen, die vorgegeben hätten, Organe der Bundespolizeidirektion Wien zu sein, und hätten sich Einlass in das Lokal verschafft. Die Aufforderung, ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31;SPG 1991 §88;SPG 1991 §89 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/01/0525
Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat hat stets dann, wenn in einer bei ihm erhobenen Beschwerde (sei es auch im Zusammenhang mit einer Beschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte gemäß § 88 SPG 1991) eine Richtlini... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob eine Beschwerde vor dem unabhängigen Verwaltungssenat wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sowie eine Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz. Mit Ladungsbescheid vom 8. August 2000 unter den Zlen. UVS- 02/43/2772/2000/10 und UVS-02/43/3102/2000 wurde der Beschwerdeführer zur Einvernahme für den 6. September 2000, 9.00 Uhr, in den Verfahren über die Maßnahmenbeschw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §79a;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z3;SPG 1991 §89 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/17/0023 E 21. Mai 2001
Rechtssatz: Die Richtlinienbeschwerde gemäß § 89 Abs 1 SPG ist eine Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 3 B-VG (Hinweis auf die Erläuterungen zu § 89 SPG, RV 148 B... mehr lesen...
S O (Erstbeschwerdeführerin), S Y (Zweitbeschwerdeführerin) und die M GesmbH (Drittbeschwerdeführerin) brachten am 22. Dezember 1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich eine Beschwerde gegen das "Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich" ein, welche folgende Sachverhaltsdarstellung enthält: "Die umseits angeführten Erst- und Zweitbeschwerdeführerinnen arbeiten in der Villa R, S-Straße 4, G. Die Drittbeschwerdeführerin ist Inhaberin der dort befindlic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z1;SPG 1991 §31;SPG 1991 §88 Abs1;SPG 1991 §89 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
96/01/0583, 0584, 0765, 0919, 0920, 0921
Rechtssatz: Eine Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls-... mehr lesen...
In seiner wegen "Verletzung der §§ 88 und 89 SPG" an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (die belangte Behörde) erhobenen Beschwerde brachte der Beschwerdeführer folgendes vor: "Der Beschwerdeführer war am 5.11.1995 Opfer einer Amtshandlung des Gendarmeriepostens Vorkloster. Diese Amtshandlung ist zu GZ P-4472/95-RA des Gendarmeriepostens Vorkloster als Strafanzeige dargestellt und bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Strafbehörde vorgelegt worden, womit... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31;SPG 1991 §88;SPG 1991 §89 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 89 Abs 1 SPG 1991 hat der UVS stets dann, wenn in einer bei ihm erhobenen Beschwerde (sei es auch iZm einer Beschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte gemäß § 88 SPG 1991) eine (iS von irgendeine) Richtlinienverletzung behauptet wird, sie der Dienstaufsichtsbehörde zur weiteren Behandlung als Aufsichtsbeschwerd... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer wurden am 21. April 1994 in Wien im Zuge der polizeilichen Aufnahme eines Verkehrsunfalles festgenommen. Aufgrund der von den Beschwerdeführern jeweils am 21. April 1994 und am 10. Mai 1994 bei der Bundespolizeidirektion Wien erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerden, in denen den einschreitenden Beamten u.a. vorgeworfen wurde, in rassistischer Weise vorgegangen zu sein, die Beschwerdeführer zu Unrecht festgenommen, mit "Du" angesprochen und tätlich angegriffen sowie d... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/01/0279
Rechtssatz: Die Voraussetzung für eine "Richtlinienbeschwerde" ist nur, daß eine Richtlinienverletzung behauptet wird und die Dienstaufsichtsbeschwerde binnen sechs Wochen eingebracht oder der Behörde vom unabhängigen Verwa... mehr lesen...
Am 25. Juli 1996 wurde der Zweitbeschwerdeführer vom Sicherheitswachebeamten Revierinspektor G. wegen des Verdachtes einer Übertretung nach dem Fremdengesetz überprüft. Im Zuge dieser Amtshandlung tauchte der Verdacht auf, daß der Erstbeschwerdeführer den Zweitbeschwerdeführer entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beschäftige. In der bei der belangten Behörde am 27. August 1996 eingelangten Richtlinienbeschwerde gemäß § 89 Sicherheitspolizeigesetz machten d... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs1;SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 SPG RichtlinienV 1993 sind Personen nicht grundsätzlich nur über Verlangen mit "Sie" anzusprechen. Vielmehr sind nach dem ersten Fall dieser
Norm: Personen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht, jedenfalls - auch ohne ausdrückliches Verlangen - mit... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs1;SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs2;
Rechtssatz: Da es in Österreich dem üblichen Umgang entspricht, Erwachsene mit "Sie" anzureden, haben sich auch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Erfüllung ihrer Aufgaben im Umgang mit erwachsenen Personen dieser Anrede zu bedienen, ohne daß es hiefür einer ausdrück... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Februar 1994 hat die belangte Behörde über die Beschwerde des Beschwerdeführers "vom 6. und 30. September 1993" wegen Verletzung von Rechten gemäß § 88 Abs. 2 SPG dahingehend entschieden, daß diese als unbegründet abgewiesen und der Beschwerdeführer zum Kostenersatz verpflichtet wurde. Die belangte Behörde stützte ihre Entscheidung auf § 88 Abs. 2 und 4 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) in Verbindung mit § 67c Abs. 3 (nunmehr Abs. 4) und § 79a AVG. In der B... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs2 Z8;SPG 1991 §88 Abs2;SPG 1991 §89 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §8;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Geltendmachung einer nicht konkretisierten Verletzung der SPG RichtlinienV 1993, BGBl 1993/266 (etwa nach § 8 leg cit), fällt gem § 88 Abs 2 SPG 1991 in die Zuständigkeit des UVS (hier: Die vom Bf behauptete Verletzung seiner Rechte nach § 31 Abs 2 Z 8 SPG 199... mehr lesen...
In einer mit 15.7.1993 datierten, an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde behauptete der Beschwerdeführer, durch folgende, näher bezeichnete "Amtshandlungen" von Beamten der Bundespolizeidirektion Linz in seinen Rechten verletzt zu sein: "A. Unbegründete Festnahme ... B. Untersuchung und Begutachtung durch einen unbefugten und unbeeideten Amtsarzt. C. Ungesetzliche Vornahme einer gesetzwidrigen klinischen Untersuchung ohne vorherige Alkotestprobe. D. Völlig willkürlich und unzu... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs1;SPG 1991 §89 Abs2;SPG 1991 §89 Abs4;SPG 1991 §89 Abs5;
Rechtssatz: Auch eine nicht rechtzeitig beim UVS erhobene Beschwerde, die eine Richtlinien-Beschwerde enthält, ist vom UVS an die Dienstaufsichtsbehörde weiterzuleiten. Nach Ablauf der sechswöchigen, unter sinngemäßer Anwendung des § 67 c Abs 1 AVG zu berechnenden Frist, besteht aber kein Rechtsanspruch auf... mehr lesen...