Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Erachtet der Disziplinarrat, daß die einem Patentanwalt angelastete Pflichtverletzung strafgerichtlich zu ahnden ist, so ist die Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu erstatten. Bis zum Abschluß des strafgerichtlichen Verfahrens hat das Disziplinarverfahren zu ruhen.
In Kraft seit 07.07.1967 bis 31.12.9999
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