Der beschuldigte Patentanwalt hat das Recht, binnen einer Woche nach Zustellung des Verweisungsbeschlusses (§ 58 Abs. 2, § 65 Abs. 1 und 2) zwei Mitglieder des Disziplinarrates ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der beschuldigte Patentanwalt hat das Recht, binnen einer Woche nach Zustellung des Verweisungsbeschlusses (Paragraph 58, Absatz 2,, Paragraph 65, Absatz eins und 2) zwei Mitglieder des Disziplinarrates ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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