§ 29c PatAwG

PatAwG - Patentanwaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Patentanwalts-Partnerschaften oder Patentanwalts-Gesellschaften in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Vollmacht erteilt werden. Sie sind durch ihre vertretungsbefugten Gesellschafter vertretungsbefugt im Sinn des § 16.

In Kraft seit 11.08.2001 bis 31.12.9999
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