Vereinbarungen zwischen einem Patentanwalt und einem Patentanwaltsanwärter mit dem Ziel, den Patentanwaltsanwärter an der Ausübung des Patentanwaltsberufes für immer oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu hindern oder die Ausübung von der Erfüllung einer Bedingung abhängig zu machen, sind unwirksam.
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