2. ABSCHNITT
DIPLOM-SOZIALBETREUUNG "A"
Berufsbild, Tätigkeitsbereiche
(1) Das Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit "A" entspricht dem Berufsbild der Fach-Sozialbetreuung "A". Darüber hinaus umfasst es die ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmte soziale Betreuung und konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der sozialen Betreuungsarbeit. Diplom-Sozialbetreuer oder Diplom-Sozialbetreuerinnen "A" verfügen weiters über Kompetenzen der Koordination und der fachlichen Anleitung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Fach- sowie Helfer- und Helferinnen-Niveau in Fragen der Altenarbeit.
(2) Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst
1. | die umfassende soziale Betreuung älterer Menschen im Sinn des § 15 Abs. 2, | |||||||||
2. | die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Konzepten und Projekten auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Qualitätsentwicklung sowie zur Weiterentwicklung des sozialen Betreuungsangebots der eigenen Organisation oder Einrichtung und | |||||||||
3. | die fachliche Anleitung in Fragen der Altenarbeit. |
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