§ 78a Oö. LVBG Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002

Oö. LVBG - Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die vor 1. September 2002 mit „sehr zufriedenstellend“ und „zufriedenstellend“ festgesetzten Beurteilungen gelten ab diesem Zeitpunkt als mit „entsprechend“ und die mit „nicht zufriedenstellend“ festgesetzten Beurteilungen als mit „nicht entsprechend“ festgesetzt.

(Anm: LGBl. Nr. 81/2002)

In Kraft seit 01.09.2002 bis 31.12.9999
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