§ 71a Oö. LVBG Dienstbeurteilung der Vertragslehrer

Oö. LVBG - Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Bestimmungen über die Dienstbeurteilung sind auf Vertragslehrer mit folgenden Abweichungen anzuwenden:

1.

Im Fall einer Anlassbeurteilung gemäß § 60a Abs. 1 ist der Vertragslehrer für das Semester zu beurteilen, in dem der Anlass liegt.

2.

Wird ein Leistungshinweis nach § 60c Abs. 2 erteilt, umfasst der Beurteilungszeitraum das Semester, in dem der Leistungshinweis erteilt wurde, sowie das darauffolgende Semester.

(Anm: LGBl. Nr. 81/2002)

In Kraft seit 01.09.2002 bis 31.12.9999
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