§ 71a Oö. LVBG Dienstbeurteilung der Vertragslehrer

Oö. LVBG - Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Bestimmungen über die Dienstbeurteilung sind auf Vertragslehrer mit folgenden Abweichungen anzuwenden:

1.

Im Fall einer Anlassbeurteilung gemäß § 60a Abs. 1 ist der Vertragslehrer für das Semester zu beurteilen, in dem der Anlass liegt.

2.

Wird ein Leistungshinweis nach § 60c Abs. 2 erteilt, umfasst der Beurteilungszeitraum das Semester, in dem der Leistungshinweis erteilt wurde, sowie das darauffolgende Semester.

(Anm: LGBl. Nr. 81/2002)

In Kraft seit 01.09.2002 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 71a Oö. LVBG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 71a Oö. LVBG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 71a Oö. LVBG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 71a Oö. LVBG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 71a Oö. LVBG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. LVBG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 71 Oö. LVBG
§ 71b Oö. LVBG