§ 70a Oö. LVBG Entlohnung während der Hauptferien

Oö. LVBG - Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Dem Vertragslehrer, dessen Beschäftigungsausmaß sich während des Unterrichtsjahres ändert, gebührt während der Zeit der Hauptferien jenes Monatsentgelt, das dem durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß des Unterrichtsjahres entspricht. Mehrdienstleistungen werden nicht berücksichtigt.

(Anm: LGBl. Nr. 83/1996)

In Kraft seit 01.03.1994 bis 31.12.9999
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