VIII. ABSCHNITT
Verwaltung, Kammerfinanzen und Aufsicht
Kammerbüro
Die Besorgung der Dienstgeschäfte der Landarbeiterkammer erfolgt unter Leitung des Präsidenten durch das Kammerbüro. Diesem obliegen insbesondere:
1. | die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Organe; | |||||||||
2. | die fachkundige Beratung und Unterstützung der Organe und Mitglieder; | |||||||||
3. | die Erarbeitung von Grundlagen für die Interessenvertretung der Mitglieder; | |||||||||
4. | die Verwaltung von Einrichtungen der Landarbeiterkammer. |
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