Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
Das Ergebnis der Wahl ist von der Hauptwahlbehörde unverzüglich in der Amtlichen Linzer Zeitung kundzumachen. (Anm: LGBl.Nr. 89/2022)
In Kraft seit 05.10.2022 bis 31.12.9999
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