Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortung frei.
In Kraft seit 28.03.1998 bis 31.12.9999
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