Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20172020, samt deren Anlagen (VGÜ 2017) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:
1. | Im § 1 VGÜ | |||||||||
2. | Die §§ 9, 10 und 11 VGÜ | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 135/2018, 44/2021) |
Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20172020, samt deren Anlagen (VGÜ 2017) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:
1. | Im § 1 VGÜ | |||||||||
2. | Die §§ 9, 10 und 11 VGÜ | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 135/2018, 44/2021) |