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Die Verordnung der Bundesministerindes Bundesministers für Arbeit, Familie und JugendWirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20202024, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:Die Verordnung der Bundesministerindes Bundesministers für Arbeit, Familie und JugendWirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20202024, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu Paragraph 56, Absatz 4, Oö. BSG 2017:
Die Verordnung der Bundesministerindes Bundesministers für Arbeit, Familie und JugendWirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20202024, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:Die Verordnung der Bundesministerindes Bundesministers für Arbeit, Familie und JugendWirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20202024, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu Paragraph 56, Absatz 4, Oö. BSG 2017: