§ 9 Oö. BSV 2017

Oö. Bedienstetenschutzverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.04.2021 bis 31.12.9999

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20172020, samt deren Anlagen (VGÜ 2017) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:

1.

Im § 1 VGÜ 2017 tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.

2.

Die §§ 9, 10 und 11 VGÜ 2017 entfallen.

(Anm: LGBl. Nr. 135/2018, 44/2021)

Stand vor dem 09.04.2021

In Kraft vom 01.01.2019 bis 09.04.2021

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20172020, samt deren Anlagen (VGÜ 2017) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:

1.

Im § 1 VGÜ 2017 tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.

2.

Die §§ 9, 10 und 11 VGÜ 2017 entfallen.

(Anm: LGBl. Nr. 135/2018, 44/2021)

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