die bereits Wald im Sinn des Forstgesetzes 1975 sind,
2.
die Wald im Sinn des Kaiserlichen Patents vom 3. Dezember 1852 (Forstgesetz), RGBl. Nr. 250, waren oder
3.
die dem 2. Abschnitt unterliegen.
In Kraft seit 01.10.1999 bis 31.12.9999
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