§ 12 Oö. AK

Oö. AK - Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

4. ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 12

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

 

Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.

In Kraft seit 01.10.1999 bis 31.12.9999
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