§ 17 Oö. AK

Oö. AK - Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

§ 17

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes treten außer Kraft:

1.

das Gesetz vom 19. April 1921 betreffend den Schutz der Almen und die Förderung der Almwirtschaft, LGuVBl.Nr. 65/1921;

2.

das Oö. Kulturflächenschutzgesetz, LGBl. Nr. 31/1958;

3.

das Oö. Feldschutzgesetz, LGBl. Nr. 38/1973.

In Kraft seit 01.10.1999 bis 31.12.9999
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