Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz (Oö. AK) Fundstelle

Oö. AK - Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Landesgesetz über den Schutz und die Entwicklung der Almen und der landwirtschaftlichen Kulturflächen in Oberösterreich (Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz)

StF: LGBl.Nr. 79/1999 (GP XXV RV 431/1999 AB 573/1999 LT 18)

Änderung

LGBl.Nr. 108/2011 (GP XXVII RV 438/2011 AB 506/2011 LT 20)

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

LGBl.Nr. 95/2015 (GP XXVII IA 1563/2015 LT 55)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

 

1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§  1

Ziele und Abgrenzung

§  2

Begriffsbestimmungen

2. ABSCHNITT
ALMSCHUTZ UND ALMENTWICKLUNG

§  3

Grundsätze des Almschutzes und der Almentwicklung

§  4

Feststellung und Aufhebung der Almeigenschaft

§  5

Bewilligungspflicht für Neuaufforstungen auf Almen

§  6

Almbuch

§  7

Almförderung

§  8

Verfahrensrechtliche Bestimmungen

3. ABSCHNITT
NEUAUFFORSTUNG

§  9

Allgemeines

§ 10

Zulässigkeit der Neuaufforstung

§ 11

Mindestabstände

4. ABSCHNITT
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 12

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 13

Strafbestimmungen

§ 14

Administrative Verfügungen

§ 15

Verweisungen

§ 16

Übergangsbestimmungen

§ 17

Inkrafttreten

 

In Kraft seit 01.10.1999 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz (Oö. AK) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz (Oö. AK) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz (Oö. AK) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz (Oö. AK) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz (Oö. AK) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. AK Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 17 Oö. AK