Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Auf die Dauer der Abgängigkeit der überlebenden Ehegatten von beamteten Bediensteten sind die von beamteten Bediensteten hinterlassenen Halbwaisen wie Vollwaisen zu behandeln.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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