§ 173 NÖ LBDG Dienstpflichtverletzungen

NÖ LBDG - NÖ Landes-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.

In Kraft seit 30.01.2018 bis 31.12.9999
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