Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Wenn die nachhaltige Bewirtschaftung einer Weide nicht sichergestellt ist, ist die Agrarbehörde nach Anhörung der NÖ Landes- Landwirtschaftskammer berechtigt, alle zur Sicherstellung notwendigen Maßnahmen bescheidmäßig anzuordnen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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