Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten das Gesetz vom 26. April 1923 zur Förderung der Alm- und Weidewirtschaft in Niederösterreich, LGBl.Nr. 109, sowie die hiezu erlassene Verordnung, LGBl.Nr. 129/1923, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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