Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, finden auf das Dienstverhältnis des Gemeindearztes die Bestimmungen der Gemeindebeamtendienstordnung 1976, LGBl. 2400, Anwendung.
In Kraft seit 01.02.2018 bis 31.12.9999
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