Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Besorgung der der Gemeinde, Sanitätsgemeinde und dem Pensionsverband nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 NÖ GÄG 1977
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 NÖ GÄG 1977 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 NÖ GÄG 1977