§ 1 NÖ GÄG 1977 Geltungsbereich

NÖ GÄG 1977 - NÖ Gemeindeärztegesetz 1977

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieses Gesetz regelt die Rechtstellung jener Gemeindeärzte, die von Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut Krems an der Donau, St. Pölten und Wiener Neustadt oder Gemeindeverbänden (Sanitätsgemeinden) bis zum 1. September 2000 nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen worden sind und die Rechtsstellung des Pensionsverbandes für die Gemeindeärzte Niederösterreichs.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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