Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1972 in Kraft. In diesem Zeitpunkt tritt das Gesetz vom 7. Juli 1960 über die Bezüge der Mitglieder der NÖ Landesregierung, LGBl.Nr. 116/1960, in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juni 1963, LGBl.Nr. 230, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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