Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Zeiten, während welcher aus dem Amt ausgeschiedene Mitglieder der Landesregierung vom Präsidenten mit der Fortführung der Verwaltung betraut sind, sind wie Zeiten der Ausübung der entsprechenden Funktion zu behandeln.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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