Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Landwirtschaftskammer untersteht der Aufsicht der Landesregierung; diese kann insbesondere Beschlüsse der Landwirtschaftskammer, durch welche bestehende Gesetze verletzt werden, außer Kraft setzen.
In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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