Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000 (LWK-G) Fundstelle

LWK-G - Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 68/2024
  3. § 0 gültig von 18.05.2019 bis 31.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 33/2019
  4. § 0 gültig von 01.01.2002 bis 17.05.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 46/2001

1. Abschnitt

Einrichtung der Kammer für Land- und
Forstwirtschaft in Salzburg

         § 1      Berufsvertretung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

         § 1a    Sprachliche Gleichbehandlung

         § 2      Ziele der Landwirtschaftskammer

         § 3      Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Mitgliedschaft zur Landwirtschaftskammer; Rechte und Pflichten der Mitglieder

         § 4      Mitgliedschaft zur Landwirtschaftskammer

         § 4a    Rechte und Pflichten der Mitglieder

3. Abschnitt

Sachlicher Wirkungskreis der Landwirtschaftskammer

         § 5      Eigener und übertragener Wirkungsbereich

         § 6      Aufgaben der Landwirtschaftskammer

         § 7      Aufgaben der Bezirksbauernkammern

         § 8      Begutachtungsrecht

4. Abschnitt

Organisation der Landwirtschaftskammer

         § 9      Organe der Landwirtschaftskammer

         § 10    Funktion und Zusammensetzung der Vollversammlung

         § 11    Einberufung der Vollversammlung, Anträge und Beschlussfassung

         § 12    Wahl des Vorstandes und von Ausschussmitgliedern

         § 13    Vorstand

         § 14    Präsident

         § 15    Forstwirtschaftlicher Ausschuss

         § 16    Andere Fachausschüsse

         § 17    Kontrollausschuss

         § 18    Vollversammlungen der Bezirksbauernkammern und Obleute der Bezirksbauernkammern

         § 19    Ortsausschüsse

         § 20    Gebührnisse

         § 21    Beginn und Ende der Funktion

         § 22    Amtsverlust

         § 23    (Un)Vereinbarkeiten

         § 23a   Virtuelle Versammlungen

         § 24    Bäuerinnenorganisation

         § 25    Fachorganisationen

5. Abschnitt

Wahlen

         § 26    Anwendungsbereich

         § 27    Aktives Wahlrecht

         § 28    Ort der Wahlausübung

         § 29    Art der Wahlausübung

         § 30    Passives Wahlrecht

         § 31    Verhältniswahlrecht; Ersatzmitglieder

         § 32    Wahlperiode

         § 33    Wahlbehörden

         § 34    Mitwirkung der Gemeinden und Anlage der Wählerverzeichnisse

         § 35    Wahlordnung

         § 36    Amtliche Befragung

6. Abschnitt

Kosten der Geschäftsführung

         § 37    Einnahmen der Kammer

         § 38    Kammerumlage

         § 39    Jahresbeiträge

         § 40    Einhebung der Jahresbeiträge

         § 41    (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 68/2024)         § 41    (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 68 aus 2024,)

         § 42    Voranschlag

         § 43    Rechnungsabschluss

         § 44    Trennung der Gebarung

         § 45    Gebarungskontrolle

7. Abschnitt

Verhältnis zu den Behörden und
öffentlich-rechtlichen Körperschaften

         § 46    Wechselseitige Auskunfts- und Unterstützungspflicht

         § 46a   Verarbeitung personenbezogener Daten

         § 47    Sitzungsteilnahme

         § 48    Aufsicht; Außerkraftsetzung von Beschlüssen

         § 49    Verlangen auf Einberufung der Vollversammlung; Auflösung

8. Abschnitt

Das Kammeramt

         § 50    Besorgung der Geschäfte der Landwirtschaftskammer

         § 51    Besorgung der Geschäfte der Bezirksbauernkammern

         § 52    Geschäftsordnung

9. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 53    Abgabenbefreiung

         § 54    Strafbestimmungen

         § 54a   Kundmachungen

         § 55    Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht 

         § 56    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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