(1) Verfahren aus dem Bereich Umweltschutz-, Wirtschafts- und Baurecht (§ 1 Abs. 2 lit. i) werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Mag. Nikolaus Brandtner, Dr. Manfred Böhler, Dr. Wolfgang Herzog, Mag. Birgit König, Dr. Eva Maria Längle Mag. Eva Ostermeier und Dr. Reinhold Köpfle zugewiesen.
(2) Mag. Birgit König und Dr. Eva-Maria Längle sind bei der Zuweisung nach Abs. 1 jedes zweite Mal zu übergehen.
(3) Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von der Regelung des Abs. 1 Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis allen in Abs. 1 genannten Mitgliedern mit Ausnahme von Mag. Birgit König und Dr. Eva-Maria Längle eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde. Diese Mitglieder sind bei der Zuweisung so lange zu übergehen, bis allen anderen Mitgliedern eine doppelt so hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde.
(4) Abweichend von Abs. 1 werden Verfahren, welche nur Entscheidungen nach dem BauG zum Gegenstand haben, den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Mag. Nikolaus Brandtner, Mag. Birgit König, Dr. Dietmar Ellensohn, Dr. Isabel Vonbank, LL.M., und Dr. Reinhold Köpfle zugewiesen.
(5) Mag. Nikolaus Brandtner, Mag. Birgit König, Dr. Dietmar Ellensohn und Dr. Reinhold Köpfle sind bei der Zuweisung nach Abs. 4 jedes zweite Mal zu übergehen; Abs. 3 gilt sinngemäß.
(6) Abweichend von Abs. 1 werden Verfahren, welche nur Entscheidungen nach dem WRG zum Gegenstand haben, den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Mag. Eva Ostermeier und Dr. Reinhold Köpfle zugewiesen; Abs. 3 gilt sinngemäß.
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