(1) Im Rahmen des Landesverwaltungsgerichtes werden die nachfolgend angeführten Senate gebildet.
(2) Dem Senat 1 gehören an: Dr. Wolfgang Herzog als Vorsitzender sowie Dr. Manfred Böhler und Mag. Otto-Imre Pathy abwechselnd als Berichterstatter bzw als weiteres Mitglied. Die Reihenfolge beginnt mit Mag. Otto-Imre Pathy als Berichterstatter.
(3) Dem Senat 2 gehören an: Mag. Nikolaus Brandtner als Vorsitzender, Dr. Eva-Maria Längle als Berichterstatterin und Dr. Monika Mohr als weiteres Mitglied.
(4) Im Fall der Verhinderung des oder der Vorsitzenden oder des Berichterstatters bzw. der Berichterstatterin tritt an deren Stelle jeweils das weitere Mitglied des betreffenden Senates. In diesem Fall sowie im Fall der Verhinderung des weiteren Mitgliedes tritt an die Stelle dieses weiteren Mitgliedes
a) | im Senat 1 Dr. Reinhold Köpfle, | |||||||||
b) | im Senat 2 Dr. Isabel Vonbank, LL.M. |
Im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden und des Berichterstatters bzw. der Berichterstatterin tritt an dessen bzw. deren Stelle das weitere Mitglied des betreffenden Senates. In diesem Fall tritt an die Stelle des Vorsitzenden
a) | im Senat 1 Dr. Reinhold Köpfle, | |||||||||
b) | im Senat 2 Dr. Isabel Vonbank, LL.M. |
(5) Wenn auch die nach Abs. 4 zur Vertretung berufenen Mitglieder verhindert sind, erfolgt die Vertretung der verhinderten Mitglieder unter sinngemäßer Anwendung des § 16 Abs. 2, wobei die Vertreterinnen und Vertreter der Reihe nach die Funktion des Berichterstatters bzw. der Berichterstatterin, dann des bzw. der Vorsitzenden und schließlich des weiteren Mitgliedes übernehmen.
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