§ 2 LVwG-GV 2016

LVwG-GV 2016 2 - Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2016 (LVwG-GV 2016)

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

(1) Im Rahmen des Landesverwaltungsgerichtes werden die nachfolgend angeführten Senate gebildet.

(2) Dem Senat 1 gehören an: Dr. Wolfgang Herzog als Vorsitzender sowie Dr. Manfred Böhler und Mag. Otto-Imre Pathy abwechselnd als Berichterstatter bzw als weiteres Mitglied. Die Reihenfolge beginnt mit Mag. Otto-Imre Pathy als Berichterstatter.

(3) Dem Senat 2 gehören an: Mag. Nikolaus Brandtner als Vorsitzender, Dr. Eva-Maria Längle als Berichterstatterin und Dr. Monika Mohr als weiteres Mitglied.

(4) Im Fall der Verhinderung des oder der Vorsitzenden oder des Berichterstatters bzw. der Berichterstatterin tritt an deren Stelle jeweils das weitere Mitglied des betreffenden Senates. In diesem Fall sowie im Fall der Verhinderung des weiteren Mitgliedes tritt an die Stelle dieses weiteren Mitgliedes

a)

im Senat 1 Dr. Reinhold Köpfle,

b)

im Senat 2 Dr. Isabel Vonbank, LL.M.

Im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden und des Berichterstatters bzw. der Berichterstatterin tritt an dessen bzw. deren Stelle das weitere Mitglied des betreffenden Senates. In diesem Fall tritt an die Stelle des Vorsitzenden

a)

im Senat 1 Dr. Reinhold Köpfle,

b)

im Senat 2 Dr. Isabel Vonbank, LL.M.

(5) Wenn auch die nach Abs. 4 zur Vertretung berufenen Mitglieder verhindert sind, erfolgt die Vertretung der verhinderten Mitglieder unter sinngemäßer Anwendung des § 16 Abs. 2, wobei die Vertreterinnen und Vertreter der Reihe nach die Funktion des Berichterstatters bzw. der Berichterstatterin, dann des bzw. der Vorsitzenden und schließlich des weiteren Mitgliedes übernehmen.

In Kraft seit 18.07.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 2 LVwG-GV 2016


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 LVwG-GV 2016 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 2 LVwG-GV 2016


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 2 LVwG-GV 2016


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 2 LVwG-GV 2016 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LVwG-GV 2016 2 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 LVwG-GV 2016
§ 3 LVwG-GV 2016