(1) Verfahren aus dem Bereich Ordnungsrecht (§ 1 Abs. 2 lit. b) werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Dr. Monika Mohr, Dr. Wilfried Schneider, Dr. Johannes Schlömmer, Dr. Elisabeth Wischenbart, Dr. Isabel Vonbank, LL.M., und Mag. Katharina Feuersinger zugewiesen.
(2) Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von der Regelung des Abs. 1 Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis allen in Abs. 1 genannten Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde.
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