(1) Verfahren aus dem Bereich Fremdenrecht (§ 1 Abs. 2 lit. c) werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Dr. Monika Mohr, Dr. Wilfried Schneider und Dr. Eva-Maria Längle zugewiesen.
(2) Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von der Regelung des Abs. 1 Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis allen in Abs. 1 genannten Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde.
(3) Ab dem 01.10.2016 tritt Mag. Nikolaus Brandtner an die Stelle von Dr. Monika Mohr.
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