(1) Verfahren betreffend Maßnahmenbeschwerden (ohne Fremdenrecht) und Beschwerden nach dem SPG (§ 1 Abs. 2 lit. j) werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Mag. Nikolaus Brandtner, Dr. Dietmar Ellensohn und Dr. Isabel Vonbank, LL.M., zugewiesen.
(2) Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von dieser Regelung Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis all diesen Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde.
0 Kommentare zu § 14 LVwG-GV 2016