(1) Verfahren aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaftsrecht (§ 1 Abs. 2 lit. h) werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Dr. Johannes Schlömmer und Mag. Katharina Feuersinger zugewiesen. Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von dieser Regelung Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis beiden Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde.
(2) Abweichend von Abs. 1 gilt Folgendes:
a) | Verfahren nach dem GrundverkehrsG werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Dr. Elisabeth Wischenbart und Mag. Katharina Feuersinger zugewiesen. Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von dieser Regelung Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis beiden Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde. | |||||||||
b) | Dr. Reinhold Köpfle ist für die Erledigung der Verfahren nach dem JagdG zuständig. |
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