(1) Verfahren aus dem Bereich Abgabenrecht (§ 1 Abs. 2 lit. d) werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Dr. Dietmar Ellensohn, Dr. Elisabeth Wischenbart, Mag. Otto-Imre Pathy und Mag. Eva Ostermeier zugewiesen.
(2) Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von der Regelung des Abs. 1 Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis allen in Abs. 1 genannten Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde.
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