§ 16 LVwG-GV 2016

LVwG-GV 2016 2 - Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2016 (LVwG-GV 2016)

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

(1) Sind in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen nach § 1 Abs. 2 die Geschäfte auf mehrere Mitglieder verteilt, wird das verhinderte Mitglied durch das in der in den §§ 5 bis 15 jeweils festgelegten Reihenfolge nächste Mitglied vertreten. Endet die Reihenfolge oder ist das Mitglied das letzte in der Reihenfolge, beginnt die Reihenfolge von vorne. Sind alle in der in den §§ 5 bis 15 jeweils festgelegten Reihenfolge genannten Mitglieder verhindert, wird das verhinderte Mitglied nach der im Abs. 2 festgelegten Reihenfolge vertreten.

(2) Sind die Geschäfte in einem Zuständigkeitsbereich nur einem Mitglied zugewiesen, wird das verhinderte Mitglied der Reihe nach von Mag. Nikolaus Brandtner, Dr. Monika Mohr, Dr. Manfred Böhler, Dr. Wilfried Schneider, Dr. Wolfgang Herzog, Mag. Birgit König, Dr. Johannes Schlömmer, Dr. Dietmar Ellensohn, Dr. Eva-Maria Längle, Dr. Elisabeth Wischenbart, Mag. Otto-Imre Pathy, Mag. Eva Ostermeier, Dr. Isabel Vonbank, LL.M., Mag. Katharina Feuersinger und Dr. Reinhold Köpfle vertreten. Hat ein Mitglied ein anderes bereits vertreten, ist das in dieser Reihenfolge nächste Mitglied zur Vertretung berufen, bis alle Mitglieder an der Reihe waren. § 17 ist zu berücksichtigen.

In Kraft seit 18.07.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 16 LVwG-GV 2016


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 16 LVwG-GV 2016 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 16 LVwG-GV 2016


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 16 LVwG-GV 2016


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 16 LVwG-GV 2016 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LVwG-GV 2016 2 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 15 LVwG-GV 2016
§ 17 LVwG-GV 2016