(1) Verfahren aus dem Bereich Sozial-, Gesundheits- und Sportrecht (§ 1 Abs. 2 lit. f) werden Dr. Wilfried Schneider zugewiesen.
(2) Abweichend von Abs. 1 gilt Folgendes:
a) | Verfahren nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Dr. Manfred Böhler, Mag. Birgit König und Dr. Dietmar Ellensohn zugewiesen. Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von dieser Regelung Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis allen genannten Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde. | |||||||||
b) | Verfahren nach dem ApothekenG werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Mag. Otto-Imre Pathy und Dr. Isabel Vonbank, LL.M., zugewiesen. Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von dieser Regelung Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis beiden Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde. | |||||||||
c) | Verfahren nach dem MindestsicherungsG werden den nachfolgend angeführten Mitgliedern fortlaufend in der Reihenfolge Mag. Otto-Imre Pathy und Mag. Eva Ostermeier zugewiesen. Sind einem Mitglied aufgrund der Regelung des § 17 abweichend von dieser Regelung Verfahren zuzuweisen, ist dieses Mitglied bei der folgenden Zuweisung so lange zu übergehen, bis beiden Mitgliedern eine gleich hohe Zahl an Verfahren zugewiesen wurde. |
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