§ 39a LGO 2001 (Verfassungsbestimmung)

LGO 2001 - Geschäftsordnung - LGO 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die wesentlichen Inhalte der in den Sitzungen der Landesregierung gefassten Beschlüsse (Tagesordnung, Anwesenheit, Ein- oder Mehrstimmigkeit sowie Kurzbeschreibung des Beschlussinhaltes) sind spätestens nach Ablauf von zwei Werktagen nach dem Tag der Sitzung der Landesregierung dem Landtag zu übermitteln und im Internet zu veröffentlichen. Ausgenommen sind Beschlüsse, die der Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unterliegen. Der Präsident hat diesen Bericht über die Sitzung der Landesregierung an die Landtagsklubs zuzustellen.

In Kraft seit 22.03.2018 bis 31.12.9999
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