Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Stimmrechte der Mitglieder der GesundheitsplattformParagraph 13 *,) Stimmrechte der Mitglieder der Gesundheitsplattform
Jedes Mitglied der Gesundheitsplattform hat eine Stimme. Kein Stimmrecht hat jedoch das vom Dachverband der Sozialversicherungsträger entsandte Mitglied.
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