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Jedes Mitglied der Gesundheitsplattform hat eine Stimme. Kein Stimmrecht habenhat jedoch das vom Dachverband der Sozialversicherungsträger entsandte Mitglied sowie jene Mitglieder, die durch einen Beschluss der Gesundheitsplattform gemäß § 10 Abs. 6 aufgenommen worden sind.Jedes Mitglied der Gesundheitsplattform hat eine Stimme. Kein Stimmrecht haben jedoch das vom Dachverband der Sozialversicherungsträger entsandte Mitglied sowie jene Mitglieder, die durch einen Beschluss der Gesundheitsplattform gemäß Paragraph 10, Absatz 6, aufgenommen worden sind.
*) Fassung LGBl.Nr. 24/2020, 9/2025
Jedes Mitglied der Gesundheitsplattform hat eine Stimme. Kein Stimmrecht habenhat jedoch das vom Dachverband der Sozialversicherungsträger entsandte Mitglied sowie jene Mitglieder, die durch einen Beschluss der Gesundheitsplattform gemäß § 10 Abs. 6 aufgenommen worden sind.Jedes Mitglied der Gesundheitsplattform hat eine Stimme. Kein Stimmrecht haben jedoch das vom Dachverband der Sozialversicherungsträger entsandte Mitglied sowie jene Mitglieder, die durch einen Beschluss der Gesundheitsplattform gemäß Paragraph 10, Absatz 6, aufgenommen worden sind.
*) Fassung LGBl.Nr. 24/2020, 9/2025