10. Abschnitt
Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte
Mitwirkung der Landesregierung bei der
Besorgung der Aufgaben der Anstalt
Der Genehmigung der Landesregierung bedürfen
a) | die Zusammenfassung von Ausbildungsveranstaltungen zu einem Ausbildungslehrgang (§ 8 Abs 3), | |||||||||
b) | die Zusammenfassung von Ausbildungsveranstaltungen für Führungskräfte zu einem Führungskräftelehrgang (§ 13 Abs 2), | |||||||||
c) | der Stellenplan (§ 31), | |||||||||
d) | der Voranschlag und die Änderung des Voranschlages (§ 34 Abs 1), | |||||||||
e) | die Haushaltsordnung (§ 34 Abs 7) sowie | |||||||||
f) | der Jahresabschluß (§ 35). |
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