Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024
In Kraft seit 01.07.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 27 K-LKABG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 K-LKABG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 27 K-LKABG