§ 36 K-LKABG

K-LKABG - Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz - K-LKABG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 36

(entfällt)

In Kraft seit 06.10.2010 bis 31.12.9999
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