Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Gliederung des Geschäftsapparates der KABEG und die Aufteilung der Geschäfte auf die Untergliederungen sind in der Satzung (§ 24) zu regeln.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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