Die Automatenglücksspielverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale der Glücksspielautomaten im Sinne des § 2 Abs. 3 Glücksspielgesetzes (GSpG), BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 118/2016, der Video Lotterie Terminals im Sinne des § 12a Abs. 4 GSpG (VLT) und der Glücksspielautomaten in Spielbanken im Sinne des § 21 Abs. 10 GSpG, deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten und VLT der Bewilligungsinhaber und Konzessionäre, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die Sonderbestimmungen für VLT-Systeme und Jackpot-Systeme in Spielbanken. Die Automatenglücksspielverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale der Glücksspielautomaten im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Glücksspielgesetzes (GSpG), Bundesgesetzblatt Nr. 620 aus 1989,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2016,, der Video Lotterie Terminals im Sinne des Paragraph 12 a, Absatz 4, GSpG (VLT) und der Glücksspielautomaten in Spielbanken im Sinne des Paragraph 21, Absatz 10, GSpG, deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten und VLT der Bewilligungsinhaber und Konzessionäre, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die Sonderbestimmungen für VLT-Systeme und Jackpot-Systeme in Spielbanken.
Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind:
1. | API | Application Programming Interface (Programmierschnittstelle in der Informatik) |
2. | Anschaltknoten | Physische Kommunikationsschnittstelle vom Netzwerk des Bewilligungsinhabers oder Konzessionärs zum jeweiligen Standort der Bundesrechenzentrum GmbH |
3. | Auditmeters | Spezielle Zähler zur Persistierung eines aktuellen 24 Stunden gültigen Abbildes aller Zähler zum Tagesende eines Spieltags (gemäß „auditMeters class“ des G2S-Protokoll) |
4. | Ausgangswert | Startwert eines Jackpots zu Beginn jeder Jackpot-Ausspielung (Summe aus Base Value und Hidden Jackpot) |
5. | Base Value | Festgelegter Basiswert eines Jackpots zu Beginn einer Jackpot-Ausspielung |
6. | Benutzer | Eine vom Bewilligungsinhaber oder Konzessionär benannte und berechtigte Person, die im Rahmen der Teilnahme an der automatisierten Datenübertragung eine Aufgabe wahrnimmt (zB Administrator). |
7. | Bewilligungsinhaber | Inhaber einer Bewilligung zur Durchführung von Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten im Sinne des § 5 GSpGInhaber einer Bewilligung zur Durchführung von Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten im Sinne des Paragraph 5, GSpG |
8. | Converter-Board | Eine im Glücksspielgerät eingebaute Komponente, die die Funktionalitäten des Glücksspielgerätes ergänzt. Ein Converter-Board ist immer einem Glücksspielgerät zugeordnet. |
9. | Converter-Board-Identifikationsmerkmal | Unveränderliche Zeichenkette, die jene Softwarekomponenten eines Converter-Boards eindeutig definiert, die die Funktionalität eines Glücksspielgerätes beeinflussen und bei lokaler Abfrage der Signaturwerte am Glücksspielgerät oder Converter-Board oder auf Anforderung durch das zentrale Kontrollsystem mit dem Startwert Null (0000 0000 0000 0000) ermittelt wird. |
10. | Converter-Boardtyp | Beschreibt den Aufbau eines Converter-Boards in Bezug auf dessen Hard- und Softwarekomponenten, deren mögliche Kombinationen und Zusammenspiel |
11. | Credit Meter | Anzeige am Glücksspielgerät zur Darstellung der dem Spielteilnehmer zur Verfügung stehenden, einsetzbaren Geldbeträge |
12. | Diagnosesystem | Geräteinternes Prüfsystem zur Überwachung der ordnungsgemäßen Funktionalität des Glücksspielgerätes |
13. | EGM | Electronic Gaming Machine (Glücksspielgerät) |
14. | Floor-Management-System | System, mit dem Glücksspielgeräte in Spielbanken verwaltet werden (nicht Bestandteil einer Typenprüfung) |
15. | G2S-Protokoll | Game to System Protokoll |
16. | Gat | Game authentication terminal |
17. | Geräte-Seriennummer | Weltweit eindeutige Identifikationsnummer, die auf der Herstellerplakette aufgedruckt wird; ab dem Zeitpunkt der elektronischen Anbindung gemäß § 5 Abs. 1 gleichzusetzen mit jener Nummer, die im G2S-Protokoll zur Identifikation des Glücksspielgerätes verwendet wird (egmId)Weltweit eindeutige Identifikationsnummer, die auf der Herstellerplakette aufgedruckt wird; ab dem Zeitpunkt der elektronischen Anbindung gemäß Paragraph 5, Absatz eins, gleichzusetzen mit jener Nummer, die im G2S-Protokoll zur Identifikation des Glücksspielgerätes verwendet wird (egmId) |
18. | Gewinnausschüt-tungsquote | Quotient aus Total Wins (Gesamtgewinnsumme) und Turnover (Gesamteinsatzsumme) eines Spielprogramms, dargestellt in Teilen von Hundert (zB 95 %) |
19. | Glücksspiel-automatentyp | Beschreibung des Aufbaus eines Glücksspielautomaten in Bezug auf dessen Hard- und Softwarekomponenten sowie auf außerhalb des Glücksspielautomaten zugelassene Softwarekomponenten eines Managementsystems, deren mögliche Kombinationen und Zusammenspiel |
20. | Glücksspielvignette | Eindeutiges, eine Nummer aufweisendes Identifikationsmerkmal für bewilligte Glücksspielgeräte im Sinne dieser Verordnung |
21. | GSA | Gaming Standards Association |
22. | GSpG | Glücksspielgesetz |
23. | Hardware-Token mit Krypto-Prozessor | Hardware-Einheit, in der ein kryptographischer Schlüssel kopiergeschützt gespeichert ist |
24. | Hashfunktion | Beliebige Abbildung, die zu einer Eingabe aus einer großen Quellmenge eine Ausgabe aus einer typischerweise kleineren Zielmenge erzeugt, den so genannten Hashcode (oder Hashwert) |
25. | Hidden Jackpot | Summe von Increments, die zusätzlich zum aktuellen Jackpot für den Ausgangswert des nächsten Jackpots gesammelt werden |
26. | HTTP | Hypertext Transfer Protocol |
27. | HTTPS | Hypertext Transfer Protocol Secure |
28. | Increments | Von einem Glücksspielautomaten für den Jackpot bereitgestellter Einsatzanteil eines Spieles |
29. | Jackpot | Geldbetrag, der sich aus der Summe des Ausgangswerts und der bis zum Zeitpunkt der Auslösung eines Jackpots angesammelten Increments ergibt |
30. | Jackpot-Ausspielung | Ein oder mehrere Jackpot-Spiele umfassende Ausspielung eines Jackpots, die nach dem Setzen des Jackpots auf den Ausgangswert mit dem ersten Jackpot-Spiel beginnt und mit dem letzten Jackpot-Spiel, das den Jackpot auslöst, endet |
31. | Jackpot-Controller | Zentraler Teil des Jackpot-Systems, der den Betrieb steuert |
32. | Jackpot-Controllertyp | Beschreibt den Aufbau eines Jackpot-Controllers in Bezug auf dessen Hard- und Softwarekomponenten, deren mögliche Kombinationen und Zusammenspiel |
33. | Jackpot-Controller-Identifikationsmerkmal | Unveränderliche Zeichenkette, die jene Softwarekomponenten eines Jackpot-Controllers eindeutig definiert, die die Funktionalität eines Glücksspielautomaten beeinflussen und bei lokaler Abfrage der Signaturwerte am Glücksspielautomaten oder auf Anforderung durch das zentrale Kontrollsystem mit dem Startwert Null (0000 0000 0000 0000) ermittelt wird |
34. | Jackpot-System | Alle Hard- und Softwarekomponenten für den Betrieb von Jackpot-Ausspielungen |
35. | Jackpot-Spiel | Ein zu einer Jackpot-Ausspielung gehörendes Spiel, das zusätzlich zu den Gewinnen laut Gewinnplan des Glücksspielautomaten den Gewinn eines (oder im Falle eines Multi-Level Jackpots verschiedener) Jackpots (Mystery oder Progressive) in Aussicht stellt |
36. | Kontrollplatine | Zentrale Hardwarekomponente des Converter-Boards mit allen für dessen Betrieb wesentlichen Bauteilen (insbesondere Prozessor, RAM) |
37. | Konzessionär | Inhaber einer Konzession gemäß § 14 oder § 21 GSpGInhaber einer Konzession gemäß Paragraph 14, oder Paragraph 21, GSpG |
38. | Managementsystem | Alle mit dem Betrieb von Glücksspielgeräten zusammenhängenden, außerhalb des Glücksspielgerätes befindlichen IT-Systeme |
39. | Managementsystem-identifikationsmerkmal | Unveränderliche Zeichenkette, die jene Softwarekomponenten eines Managementsystems eindeutig definiert, die die Funktionalität eines Glücksspielgerätes beeinflussen und bei lokaler Abfrage der Signaturwerte am Glücksspielgerät oder auf Anforderung durch das zentrale Kontrollsystem mit dem Startwert Null (0000 0000 0000 0000) ermittelt wird |
40. | Meters | Zähler; nichtflüchtige Variable zur Speicherung von Glücksspielinformationen (insbesondere von Ereignissen und Buchhaltungsdaten) |
41. | Multi-Level Jackpot | Jackpot-Kombination von mehreren Jackpot-Ausspielungen (Levels), wobei die Entscheidung, welcher Level gewonnen wird, im Glücksspielautomaten erfolgt |
42. | Multispielergerät | Ein in sich geschlossenes Gerät, bei dem die Spielentscheidung in mehreren durch ein gemeinsames Gehäuse verbundenen Glücksspielgeräten auf einem gemeinsamen Ergebnis desselben Zufallszahlengenerators basiert |
43. | Mystery Jackpot | Jackpot, der bei Überschreiten eines beim Start einer Jackpot-Ausspielung durch einen Zufallsgenerator ermittelten Betrages ausgelöst wird |
44. | Oberer Grenzwert | Höchster möglicher Betrag eines Jackpots, der gesetzlich oder durch den Spielbankbetreiber festgelegt wurde (sowohl bei Mystery Jackpot als auch bei Progressive Jackpot möglich) |
45. | PKCS#11 | Spezifikation als Cryptographic Token Interface Standard einer API namens Cryptoki für Geräte, die kryptographische Informationen enthalten oder kryptographische Funktionen ausführen |
46. | Programmspeicher | Speicher der binären Ausführformen der Programme, Routinen und Subroutinen des Glücksspielgerätes |
47. | Progressive Jackpot | Durch ein bestimmtes im Glücksspielautomaten eingetretenes Spielergebnis oder Spielereignis ausgelöster Jackpot |
48. | QR-Symbol | Quick Response Symbol |
49. | RAM | Random Access Memory (elektronische Komponente, verwendet als Arbeitsspeicher und zur Speicherung von Betriebsdaten und elektronischen Zählerständen des Glücksspielgerätes) |
50. | Referenzprogramme | Ablauffähige Spielprogramme (Binärdateien) und alle Softwarekomponenten und Hilfsprogramme, die zur Erstellung der Spielprogramme aus den Quellcodes notwendig sind (insbesondere Make Files, Batch Files, Build Outputs, Map Files, Assembler, Linker) |
51. | Report | Ausgabe von Daten in Papierform oder in elektronischer lesbarer Form (zB PDF-Dokument) zur Vorlage an Aufsichtsorgane der Behörden |
52. | Salt | Eingabe-Parameter in Verbindung mit einer Hashfunktion, der als Startwert zur Ermittlung von Softwaresignaturwerten herangezogen werden muss |
53. | SHA | Secure Hash Algorithm (Verschlüsselungsalgorithmus) |
54. | Softwaresignierung | Mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturhersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann |
55. | Spielereignis | Beobachtbares Geschehen eines Spieles (zB Auslösung von eventuellen Spiel-Features oder eventuellen Zusatzspielen) sowie die Eingaben des Spielteilnehmers (zB bei Pokerspielen die Auswahl der zu behaltenden Karten nach der ersten Ziehung) |
56. | Spielergebnis | Endresultat eines Spieles |
57. | Spielmodus | Zustand eines Glücksspielgerätes, in dem dieses bespielbar ist |
58. | Spielprogramm | Für einen Spielteilnehmer unterscheidbare Software-Anwendung auf einem Glücksspielgerät, die für geleistete Einsätze Gewinnchancen anbietet |
59. | SSL | Secure Socket Layer |
60. | Systemhardware | Kombination aller Hardwarekomponenten eines Glücksspielgerätes (zB Systemplatine, elektromechanische Zähler, Vorrichtungen zur Abwicklung von Geldbewegungen und Drucker) sowie aller Hardwarekomponenten eines VLT-Servers und Jackpot-Controllers |
61. | Systemplatine | Zentrale Hardwarekomponente des Glücksspielgerätes mit allen für den Betrieb des Glücksspielgerätes wesentlichen Bauteilen (insbesondere Prozessor, RAM); auch Motherboard oder Mainboard genannt |
62. | Systemstart | Hochfahren (Booten) des Glücksspielgerätes nach Einschalten der Betriebsspannung |
63. | Tagesende (Spieltag Ende) | Zeitpunkt, an dem für alle Glücksspielgeräte eines Standorts der Spieltag endet |
64. | TLS | Transport Layer Security |
65. | Total Wins | Gesamtbetrag der gewonnenen Spielbeträge aus allen Spielen, unabhängig davon, ob die Gewinne direkt ausbezahlt oder dem Credit Meter gutgeschrieben wurden |
66. | Turnover | Gesamtbetrag aller eingesetzten Spielbeträge, unabhängig davon, wie sich der Betrag ergibt (insbesondere Münzen, Hardware-Token, Geldscheine, Belege, Gutscheine, Abbuchungen vom Credit Meter) |
67. | Verifikation | Integritätsprüfung zur Feststellung, ob die zu signierenden Komponenten unverändert, vollständig und unversehrt den im jeweiligen Typengutachten geprüften und freigegebenen Komponenten entsprechen |
68. | Video Lotterie Server (VLT-Server) | Zentraler Teil des VLT-Systems, der die Zufallszahlen ermittelt und an die VLT überträgt |
69. | Video Lotterie System (VLT-System) | Alle Hard- und Softwarekomponenten für den Betrieb von VLT |
70. | Video Lotterie Server Typ (VLT-Servertyp) | Beschreibung des Aufbaus eines VLT-Servers in Bezug auf dessen Hard- und Softwarekomponenten, deren mögliche Kombinationen und Zusammenspiel |
71. | Video Lotterie Terminal Typ (VLT-Typ) | Beschreibung des Aufbaus eines VLT in Bezug auf dessen Hard- und Softwarekomponenten sowie auf außerhalb des VLT zugelassene Hard- und Softwarekomponenten eines VLT-Servers, eines Managementsystems sowie deren mögliche Kombinationen und Zusammenspiel |
72. | Video-Recording | Aufzeichnung und Speicherung der elektronischen Videosignale an den Monitor auf einem Datenspeicher, ohne Verwendung einer externen oder internen Kamera |
73. | XOR-Verknüpfung | Rechenmethode, mit der Zahlen einer einheitlichen Zeichenlänge (zB Binärwert mit einer Länge von 256 Stellen) summiert werden |
74. | Zentrales Kontrollsystem | Alle IT-Systeme des Datenrechenzentrums der Bundesrechenzentrum GmbH nach § 2 Abs. 3 GSpGAlle IT-Systeme des Datenrechenzentrums der Bundesrechenzentrum GmbH nach Paragraph 2, Absatz 3, GSpG |
75. | Zufallszahlengenerator-identifikationsmerkmal | Unveränderliche Zeichenkette, die jene Softwarekomponenten eines VLT-Servers eindeutig definiert, die für die Spielentscheidung (zB Generierung und Übertragung von Zufallszahlen) relevant sind und bei lokaler Abfrage der Signaturwerte am VLT oder auf Anforderung durch das zentrale Kontrollsystem mit dem Startwert Null (0000 0000 0000 0000) ermittelt wird |
(Anm.: Abs. 10 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 165/2014)Anmerkung, Absatz 10, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 165 aus 2014,)
Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten, gilt § 24 Abs. 2 und 3 sowie 6 für VLT-Server sinngemäß. Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten, gilt Paragraph 24, Absatz 2 und 3 sowie 6 für VLT-Server sinngemäß.
Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten gilt § 24 Abs. 2, 3 und 6 für Jackpot-Controller sinngemäß. Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten gilt Paragraph 24, Absatz 2,, 3 und 6 für Jackpot-Controller sinngemäß.
G2S-Klassen | Beschreibung |
progressive class | controls traditional progressive jackpots |
bonus class | manages the process of awarding bonuses |
Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des § 33 für Jackpot-Controller sinngemäß. Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des Paragraph 33, für Jackpot-Controller sinngemäß.
Glücksspielautomaten müssen so konstruiert sein, dass
Glücksspielautomaten bzw. Converter-Boards müssen die Daten der elektronischen Zähler laut Anlage (Detailspezifikation 2), die unter § 16 Abs. 1 Z 3 angeführten Informationen der letzten 10 Spiele, die unter § 16 Abs. 1 Z 4 angeführten Informationen der letzten 50 Einheiten und die für die Weiterführung des Betriebs relevanten Daten in der Form speichern, dass diese Daten für mindestens 30 Tage auch bei kontinuierlicher Stromunterbrechung gespeichert bleiben. Glücksspielautomaten bzw. Converter-Boards müssen die Daten der elektronischen Zähler laut Anlage (Detailspezifikation 2), die unter § 16 Absatz eins, Ziffer 3, angeführten Informationen der letzten 10 Spiele, die unter Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 4, angeführten Informationen der letzten 50 Einheiten und die für die Weiterführung des Betriebs relevanten Daten in der Form speichern, dass diese Daten für mindestens 30 Tage auch bei kontinuierlicher Stromunterbrechung gespeichert bleiben.
Ein Spiel an einem Glücksspielautomaten beginnt mit der gesonderten Auslösung eines Spielprogramms durch den Spielteilnehmer nach Leistung eines Einsatzes und endet mit der Entscheidung über das Spielergebnis und dessen Verbuchung in den elektronischen Zählern (Meters). Im Rahmen eines Spieles darf auf mehreren Gewinnlinien und in Begleitspielen gespielt werden, wenn dadurch insgesamt die gesetzlich höchstzulässigen Beträge des Einsatzes und des Gewinnes dieses einen Spieles nicht überschritten werden. Die gesonderte Auslösung eines Spielprogramms an einem Multispielergerät durch einen Spieler erfolgt durch Leistung eines Einsatzes innerhalb eines dafür vorgesehenen Zeitfensters.
Die Gewinnausschüttungsquote ist pro Einsatzgröße mittels anerkannter Wahrscheinlichkeitsrechnungen ausgehend von einer unendlichen Serie an Einzelspielen zu berechnen. Werden dem Spielteilnehmer in einem Spielprogramm verschiedene Gewinnchancen zur Auswahl angeboten, so darf keine dieser Gewinnchancen für sich alleine betrachtet, ausgehend von einer unendlichen Serie an Einzelspielen, über der festgelegten Gewinnausschüttungsquote des jeweiligen Spielprogramms liegen.
Glücksspielautomaten müssen über ein internes Prüfsystem zur Speicherfehlererkennung für veränderbare Speicher (RAM) verfügen. Im Fall unerwarteter Irregularität der insbesondere unter § 9 angeführten Daten oder Datenstrukturen, sind das aktuelle Spiel abzubrechen und der Start eines weiteren Spiels sowie die Geldannahme zu unterbinden. Glücksspielautomaten müssen über ein internes Prüfsystem zur Speicherfehlererkennung für veränderbare Speicher (RAM) verfügen. Im Fall unerwarteter Irregularität der insbesondere unter Paragraph 9, angeführten Daten oder Datenstrukturen, sind das aktuelle Spiel abzubrechen und der Start eines weiteren Spiels sowie die Geldannahme zu unterbinden.
Glücksspielautomaten müssen auf Anfrage die im internen Diagnosesystem gespeicherten Informationen der letzten 10 Spiele (§ 16 Abs. 1 Z 3) und der letzten 50 akzeptierten Einheiten (§ 16 Abs. 1 Z 4) in zeitlich richtiger Abfolge am Glücksspielautomaten anzeigen. Die Bestimmungen des § 16 Abs. 3 (Converter-Board Einsatz) und 4 (Video-Recording) sind gesondert zu beachten. Glücksspielautomaten müssen auf Anfrage die im internen Diagnosesystem gespeicherten Informationen der letzten 10 Spiele (Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 3,) und der letzten 50 akzeptierten Einheiten (Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 4,) in zeitlich richtiger Abfolge am Glücksspielautomaten anzeigen. Die Bestimmungen des Paragraph 16, Absatz 3, (Converter-Board Einsatz) und 4 (Video-Recording) sind gesondert zu beachten.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 165/2014)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 165 aus 2014,)
Die seitens des Bewilligungsinhabers bereitzustellende Netzwerkverbindung zwischen den einzelnen Glücksspielautomaten bzw. den darin eingebauten Converter-Boards und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
Zur Sicherstellung von Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität sind Daten verschlüsselt zu übermitteln. Für den Einsatz von Verschlüsselung und kryptographischer Signatur sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
G2S Klassen | Beschreibung |
communication class | monitor & control communication between EGM and host systems |
cabinet class | physical housing & security of EGM; enable, disable, lock from game play |
eventHandler class | manages event subscriptions for EGM |
meters class | to collect meter information from EGM |
gamePlay class | game availability on EGM |
gat class | authentication required by regulators |
auditMeters class | identify support for audit meter subscription and which host can set it |
Der Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Glücksspielautomatentyp vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen (Typengutachten) vorliegt.
Jedes Prüfunternehmen muss zum Zeitpunkt der Ausstellung des Typengutachtens jede der folgenden Anforderungen erfüllen:
Werden bei Glücksspielautomaten oder deren Komponenten Fehlfunktionen festgestellt, die den gesetzeskonformen Betrieb eines Glücksspielautomatentyps verhindern, sind alle Glücksspielautomaten dieses Typs unmittelbar nach Bekanntwerden der Fehlfunktionen außer Betrieb zu nehmen. Nach Behebung der Fehlfunktionen muss der Bewilligungsinhaber eine Prüfung gemäß § 32 vornehmen lassen und eine neuerliche Typenanzeige durchführen. Werden bei Glücksspielautomaten oder deren Komponenten Fehlfunktionen festgestellt, die den gesetzeskonformen Betrieb eines Glücksspielautomatentyps verhindern, sind alle Glücksspielautomaten dieses Typs unmittelbar nach Bekanntwerden der Fehlfunktionen außer Betrieb zu nehmen. Nach Behebung der Fehlfunktionen muss der Bewilligungsinhaber eine Prüfung gemäß Paragraph 32, vornehmen lassen und eine neuerliche Typenanzeige durchführen.
Für jeden Glücksspielautomaten ist an seinem Aufstellungsort ein Logbuch in Papierform oder in elektronischer Form aufzulegen, in das Überwachungsorganen der Behörden auf Aufforderung Einsicht zu gewähren ist. Im Logbuch sind
Inhaltsverzeichnis | ||
1. Teil | ||
§ 1.Paragraph eins, | Anwendungsbereich | |
§ 2.Paragraph 2, | Personenbezogene Bezeichnungen | |
§ 3.Paragraph 3, | Abkürzungen und Begriffsbestimmungen | |
2. Teil | ||
1. Hauptstück | ||
§ 4.Paragraph 4, | Allgemeine Vorschriften | |
§ 5.Paragraph 5, | Zeitpunkt der elektronischen Anbindung | |
§ 6.Paragraph 6, | Datenübertragungen | |
2. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
§ 7.Paragraph 7, | Allgemeine bautechnische Anforderungen | |
§ 8.Paragraph 8, | Gehäuse-Anforderungen | |
§ 9.Paragraph 9, | Anforderungen an veränderbare Speichermedien | |
§ 10.Paragraph 10, | Geräte-Identifikation | |
§ 11.Paragraph 11, | Elektromechanische Zählwerke | |
§ 12.Paragraph 12, | USB-Anschluss | |
2. Abschnitt | ||
§ 13.Paragraph 13, | Spielumfang und -verlauf | |
§ 14.Paragraph 14, | Spielergebnisermittlung | |
§ 15.Paragraph 15, | Auszahlungs- und Gewinnquoten auf Basis eines Zufallszahlengenerators (Anm.: Gewinnausschüttungsquote)Auszahlungs- und Gewinnquoten auf Basis eines Zufallszahlengenerators Anmerkung, Gewinnausschüttungsquote) | |
§ 16.Paragraph 16, | Internes Diagnosesystem | |
3. Abschnitt | ||
§ 17.Paragraph 17, | Programmspeicher der Glücksspielautomaten | |
§ 18.Paragraph 18, | Veränderbare Speicher (RAM) | |
§ 19.Paragraph 19, | Elektronische Zähler (Meters) | |
4. Abschnitt | ||
§ 20.Paragraph 20, | Anzeige der letzten Spiele (Anm.: Anzeige der letzten Spiele und Einheiten)Anzeige der letzten Spiele Anmerkung, Anzeige der letzten Spiele und Einheiten) | |
(Anm.: § 21 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 234/2013)Anmerkung, Paragraph 21, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2013,) | ||
§ 22.Paragraph 22, | Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen während der Abkühlungsphase (Anm.: Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen)Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen während der Abkühlungsphase Anmerkung, Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen) | |
3. Hauptstück | ||
§ 23.Paragraph 23, | Kommunikation mit dem zentralen Kontrollsystem | |
§ 24.Paragraph 24, | Identifikation/Verifikation (Anm.: Identifikation und Verifikation)Identifikation/Verifikation Anmerkung, Identifikation und Verifikation) | |
§ 25.Paragraph 25, | Service Level für die Anbindung an das zentrale Kontrollsystem | |
4. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
§ 26.Paragraph 26, | Netzwerk mit abgestimmten IPv4-Adressen nach RFC 1918 | |
§ 27.Paragraph 27, | Leitungsanbindung an das zentrale Kontrollsystem | |
2. Abschnitt | ||
§ 28.Paragraph 28, | Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität | |
§ 29.Paragraph 29, | Protokoll der Datenübertragung | |
5. Hauptstück | ||
§ 30.Paragraph 30, | Typengutachten | |
§ 31.Paragraph 31, | Prüfunternehmen | |
§ 32.Paragraph 32, | Inhalt des Typengutachtens über Glücksspielautomaten | |
§ 32a.Paragraph 32 a, | Inhalt des Typengutachtens über Converter-Boards | |
§ 33.Paragraph 33, | Typenanzeige | |
6. Hauptstück | ||
§ 34.Paragraph 34, | Maßnahmen bei Fehlfunktionen eines Glücksspielautomaten | |
§ 35.Paragraph 35, | Maßnahmen bei Fehlfunktionen eines Glücksspielautomatentyps | |
3. Teil | ||
§ 36.Paragraph 36, | Aufzeichnungspflichten | |
§ 37.Paragraph 37, | Logbuch | |
§ 38.Paragraph 38, | Aufbewahrungspflichten | |
4. Teil | ||
§ 39.Paragraph 39, | Anforderungen an VLT-Systeme | |
§ 40.Paragraph 40, | Anwendungsbestimmungen für VLT | |
§ 41.Paragraph 41, | Verifikation von VLT-Servern | |
§ 42.Paragraph 42, | Technisches Gutachten über VLT-Server | |
§ 43.Paragraph 43, | Typenanzeige | |
| (Anm.: § 44 aufgehoben durch Z 62, BGBl. II Nr. 174/2017)Anmerkung, Paragraph 44, aufgehoben durch Ziffer 62,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2017,) | |
5. Teil | ||
§ 45.Paragraph 45, | Anforderungen an Jackpot-Systeme | |
§ 46.Paragraph 46, | Anwendungsbestimmungen für Glücksspielautomaten in Spielbanken | |
§ 47.Paragraph 47, | Verifikation von Jackpot-Controllern | |
§ 48.Paragraph 48, | Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem | |
§ 49.Paragraph 49, | Jackpotbezogene Anforderungen an Glücksspielautomaten | |
§ 50.Paragraph 50, | Technisches Gutachten über Jackpot-Controller | |
| (Anm.: § 51 aufgehoben durch Z 75, BGBl. II Nr. 174/2017)Anmerkung, Paragraph 51, aufgehoben durch Ziffer 75,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2017,) | |
§ 52.Paragraph 52, | Typenanzeige | |
6. Teil | ||
§ 53.Paragraph 53, | Inkrafttreten | |
(Anm.: Anlage)Anmerkung, Anlage) | ||