§ 29 GlSpAV Protokoll der Datenübertragung

GlSpAV - Automatenglücksspielverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
  1. (1)Absatz einsAlle für den Betrieb des Glücksspielautomaten bzw. des darin eingebauten Converter-Boards erforderlichen Vorrichtungen (zB Vorrichtungen zur Abwicklung von Geldbewegungen und Drucker) haben die entsprechenden Klassen des G2S-Protokolls im Glücksspielautomat bzw. im darin eingebauten Converter-Board vollständig zu unterstützen.
  2. (2)Absatz 2Die in der nachfolgenden Tabelle definierten Klassen des G2S-Standardprotokolls sind vollständig zu implementieren und zu unterstützen. Diese Klassen werden insbesondere zur Übermittlung von
    1. 1.Ziffer einsspeziellen Ereignissen des Glücksspielautomaten und dem darin eingebauten Converter-Board (cabinet und eventHandler class),
    2. 2.Ziffer 2Einzelspieldaten nach Anforderungen durch das zentrale Kontrollsystem (game Play class),
    3. 3.Ziffer 3Zählerständen nach Anforderungen durch das zentrale Kontrollsystem (meters class und auditMeters class) und
    4. 4.Ziffer 4Kontrollinformationen zum Glücksspielautomaten und dem darin eingebauten Converter-Board (gat class)
    verwendet. Die zu implementierenden Klassen können seitens der Bundesministerin für Finanzen zB aus Gründen des Spielerschutzes erweitert oder abgeändert werden. Die Anwendung zusätzlicher G2S Klassen seitens des Bewilligungsinhabers ist erlaubt, sofern deren Funktionalität nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstößt.

G2S Klassen

Beschreibung

communication class

monitor & control communication between EGM and host systems

cabinet class

physical housing & security of EGM; enable, disable, lock from game play

eventHandler class

manages event subscriptions for EGM

meters class

to collect meter information from EGM

gamePlay class

game availability on EGM

gat class

authentication required by regulators

auditMeters class

identify support for audit meter subscription and which host can set it

  1. (3)Absatz 3Der Bewilligungsinhaber hat im zentralen Kontrollsystem des Datenrechenzentrums der Bundesrechenzentrum GmbH für jeden Standort das Tagesende eines Spieltags bekannt zu geben. Dieses Tagesende gilt für alle Glücksspielautomaten eines Standorts.
In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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