§ 1 GlSpAV Anwendungsbereich

GlSpAV - Automatenglücksspielverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.09.2024

Die Automatenglücksspielverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale der Glücksspielautomaten im Sinne des § 2 Abs. 3 Glücksspielgesetzes (GSpG), BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 118/2016, der Video Lotterie Terminals im Sinne des § 12a Abs. 4 GSpG (VLT) und der Glücksspielautomaten in Spielbanken im Sinne des § 21 Abs. 10 GSpG, deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten und VLT der Bewilligungsinhaber und Konzessionäre, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die Sonderbestimmungen für VLT-Systeme und Jackpot-Systeme in Spielbanken.

In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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